Aktuelles vom Campingplatz Hof Biggen

Corona-Schutzverordnung für Campingplätze

Stufen:

  • Stufe 1: 7-Tage-Inzidenz unter 35
  • Stufe 2: 7-Tage Inzidenz zwischen 35 und 50
  • Stufe 3: 7-Tage Inzidenz über 50

 

Im Moment befindet sich der Kreis Olpe in Stufe 1.

§20 Beherbergung

Stufe 3:

1. die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im eigenen Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und so weiter ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten,
Dauer- und Saisongäste, die im Vertrag festgehalten sind
2. Angebote für Übernachtungen aus geschäftlichen oder dienstlichen Gründen einschließlich der vollständigen gastronomischen Versorgung dieser Gäste unter Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit,
Geschäftliche Übernachtungen sind zulässig
3.1 Angebote für Übernachtungen aus privaten Gründen in Ferienwohnungen, in Wohnwagen und Wohnmobilen auf Campingplätzen sowie in sonstiger, eine Selbstversorgung ermöglichender Weise für Gäste mit Negativtestnachweis bei Anreise und mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit auch im Hinblick auf die genutzten Zimmer oder Stellplätze,
Touristische Übernachtungen mit negativem Test bei Anreise für Wohnwagen und Wohnmobile
3.2 wobei im Fall gemeinsamer Nutzung einer Unterkunft durch Personen oder Gruppen, die nicht nach § 4 Absatz 2 untereinander den Mindestabstand unterschreiten dürfen, bei mehrtägigen Aufenthalten alle drei Tage ein Negativtestnachweis vorgelegt werden muss,
Personen aus mehr als 2 Hausständen (immunisierte Personen zählen hier nicht mit) dann alle 3 Tage einen neuen Test

Stufe 2:

Wie Stufe 3 und:
1. Wie Stufe 3
2. Wie Stufe 3
3.1 auf Campingplätzen auch Übernachtungsangebote in Zelten,
auch Zelter dürfen kommen
3.2 wobei im Fall gemeinsamer Nutzung einer Unterkunft durch Personen oder Gruppen, die nicht nach § 4 Absatz 2 untereinander den Mindestabstand unterschreiten dürfen, bei mehrtägigen Aufenthalten alle drei Tage ein Negativtestnachweis vorgelegt werden muss,
Personen aus mehr als 3 Hausständen (immunisierte Personen zählen hier nicht mit) dann alle 3 Tage einen neuen Test
onen ohne Rechtsanspruch, bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an ihr Ordnungsamt

Stufe 1:

Wie Stufe 3 und:
1. Wie Stufe 3
2. Wie Stufe 3
3.1 Wie Stufe 3
3.2 auch bei gemeinsamer Nutzung von Unterkünften und bei mehrtägigen Aufenthalten der Verzicht auf die Pflicht zur erneuten Vorlage eines Negativtestnachweises
Fällt weg, kein „Nachtesten“ während des Aufenthaltes nötig

§4 Mindestabstand, Kontaktbeschränkung

Zusammengefasst:

Stufe 3:

- Eigener Hausstand (ohne Personenbegrenzung)
- Zwei Hausstände (ohne Personenbegrenzung) + immunisierte Person aus anderen Hausstand
- Immunisierte Personen aus unbegrenzter Anzahl an Hausständen
- Weitere Nennungen wie Betreuung in Kitas, Kinder auf Spielplätzen, in Schulen usw.

Stufe 2:

- Drei Hausstände (ohne Personenbegrenzung) + immunisierte Personen aus anderem Hausstand
- 10 Personen mit negativem Test + immunisierte Personen

Stufe 1:

- 5 Hausstände (ohne Personenbegrenzung) + immunisierte Personen aus anderem Hausstand
- 100 Personen mit negativem Test + immunisierte Personen

Eintrag vom 27.05.2021

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